VERSAND- UND LIEFERBEDINGUNGEN ( B2B )
Zur Zeit berechnen wir keine Versandkosten
VERSAND- UND LIEFERBEDINGUNGEN ( B2B )
RICKMERS Marine Supply
Website: https://rickmersmarinesupply.com
§ 1 Allgemeine Versandbedingungen
(1) Die Lieferung erfolgt weltweit ab Lager oder über beauftragte Logistik-, Speditions- oder Spezialtransportunternehmen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
(2) Die Auswahl des Transportunternehmens sowie der Transportart erfolgt ausschließlich durch die Mathies Schiffsausrüster SAS nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung operativer, logistischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen.
(3) Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Versandart, einen bestimmten Transportweg oder einen bestimmten Logistikdienstleister besteht nicht.
§ 2 Lieferfristen
(1) Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Lieferzeiten beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang sowie Abschluss aller kaufmännischen und operativen Prüfungen.
(3) Regelmäßige Lieferzeiten:
• innerhalb Europas (EU): 2–7 Werktage
• international (außerhalb EU): 5–14 Werktage
(4) Für bestimmte Warenkategorien, insbesondere sperrige Güter, technische Großkomponenten sowie sicherheitsrelevante oder gefahrgutpflichtige Produkte, kann die Lieferzeit bis zu 21 Werktage betragen.
(5) Verzögerungen aufgrund von Zollabfertigung, Transportrestriktionen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegenden Umständen bleiben vorbehalten.
§ 3 Speditions- und Sonderversand
(1) Bestimmte Waren werden ausschließlich über Speditionen oder spezialisierte Logistikdienstleister versendet.
(2) Dies gilt insbesondere für:
• Rettungs- und Sicherheitsausrüstung (z. B. Rettungsinseln)
• Schiffsmotoren, Antriebssysteme und technische Großkomponenten
• Pyrotechnische Sicherheits- und Signalmittel (z. B. Leuchtfackeln)
• Gefahrgut im Sinne der geltenden Vorschriften
• Sperrige, schwere oder volumenintensive Industriegüter
• Maritime, offshore- und werftspezifische Ausrüstung
(3) Der Transport erfolgt ausschließlich durch hierfür zugelassene und geeignete Dienstleister unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
§ 4 Versandkosten
(1) Versandkosten werden individuell nach Zielort, Gewicht, Volumen, Transportart und logistischer Anforderung berechnet.
(2) Die verbindlichen Versandkosten werden im Bestellprozess oder spätestens in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
§ 5 Zoll, Einfuhrabgaben und Steuern
(1) Bei internationalen Lieferungen können Zölle, Einfuhrabgaben und sonstige länderspezifische Gebühren anfallen.
(2) Diese Kosten sind nicht Bestandteil des Kaufpreises und ausschließlich vom Kunden zu tragen.
§ 6 Versandinformationen und Sendungsverfolgung
(1) Versandinformationen, Statusmeldungen, Trackingdaten oder vergleichbare Informationen sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.
(2) Eine Verpflichtung zur Bereitstellung solcher Informationen besteht nicht.
(3) Die logistische Abwicklung erfolgt über unterschiedliche Transport- und Speditionssysteme, bei denen eine durchgängige Sendungsverfolgung nicht Bestandteil des Standardprozesses ist.
§ 7 Teillieferungen
(1) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und dem Vertragszweck nicht widersprechen.
(2) Hierdurch entstehen keine zusätzlichen Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 8 Gefahrübergang
(1) Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über.
§ 9 Unzustellbarkeit
(1) Kann die Zustellung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht erfolgen (insbesondere fehlerhafte Adressdaten, fehlende Importfreigaben oder Annahmeverweigerung), trägt der Kunde sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
(2) Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Lieferkettenstörungen, Energieausfälle sowie Störungen internationaler Transport- und Logistiksysteme.
(3) Lieferfristen verlängern sich entsprechend der Dauer der Störung.
